Gemeinde Mühlenbecker Land

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Gewerbestandort

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Gewerbestandort

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn:

  • der Betrieb verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechseltwird
  • auf  Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • der Betrieb aufgegeben wird

Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Nichtanmeldung eines begonnenen Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!

Sie haben die  Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) ein Gewerbe online über die Internetseite der Gemeinde Mühlenbecker Land (www.eap.brandenburg.de) an-, um- oder abzumelden. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden.

Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.

Benötigte Unterlagen

  • bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder Reisepass (ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden)
  • bei juristischen Personen: Ausweiskopie der geschäftsführenden Person sowie Kopie des Handelsregisterauszuges - sollte die Firma noch nicht in das Handelsregister

Wichtiger Hinweis zum Baurecht:

Bei Gewerbeanmeldungen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Gewerbeausübung am vorgesehenen Standort baurechtlich genehmigungspflichtig ist. Auskünfte darüber erteilt das Bau- und Planungsamt der Gemeinde Mühlenbecker Land bzw. die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel, bei der ggf. auch ein entsprechender Genehmigungsantrag zu stellen ist. Die Gewerbeanmeldung ohne Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit berechtigt nicht in jedem Fall zur Ausübung des Gewerbes am geplanten Standort. Eine baurechtlich ungenehmigte Gewerbenutzung von Gebäuden oder Grundstücken kann kostenpflichtige Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar Nutzungsuntersagungen zur Folge haben.

Gebühren

  • Gewerbeanmeldung für eine natürliche Person - 26,00 €
  • Gewerbeanmeldung für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter - 31,00 €
  • Gewerbeanmeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter - 13,00 €

Erhöhung der Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreters

Formulare
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

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