Gemeinde Mühlenbecker Land

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Amtliche Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister, in der Regel im Amtsblatt oder in den amtlichen Bekanntmachungskästen. Satzungen, Verordnungen, Abgaben- und Gebührenordnungen, Bekanntmachungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) und zu Verfahren nach dem zweiten Abschnitt des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG, Planfeststellungsverfahren) erfolgen als öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mühlenbecker Land durch Veröffentlichung des Wortlautes im "Amtsblatt der Gemeinde Mühlenbecker Land".

Abweichend davon werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertreterversammlung und ihrer Ausschüsse sowie sonstige Bekanntmachungen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Mühlenbecker Land an den nachstehend aufgeführten Orten öffentlich bekannt gemacht:

  • Liebenwalder Str. 1 (OT Mühlenbeck, vor dem Rathaus)
  • Hauptstr. 2 (OT Mühlenbeck, wenige Meter neben der Bushaltestelle)
  • Hauptstr. 23 (OT Schildow)
  • Franz-Schmidt-Str. 3 (OT Schildow, vor dem Bürgersaal)
  • Schillerstr. 25 (OT Schildow, vor der Kita)
  • Am Anger (OT Schönfließ, vor der Feuerwehr)
  • Traubeneichenstr. 66 (OT Schönfließ)
  • Dorfstr. 26 (OT Zühlsdorf)

Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, wird die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der öffentlichen Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung unterrichtet. Dies erfolgt durch Abdruck der Beschlusstexte im Amtsblatt. Sie können aber auch im Internet eingesehen werden.  

Fachdienst/Zuordnung
Kommunale Angelegenheiten

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