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Liegenschaftskataster

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Liegenschaftskataster

Eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster wird nur an die Eigentümer des jeweiligen Grundstücks und berechtigte Personen wie z.B. Rechtsanwälte und Notare erteilt.

Das Liegenschaftskataster ist ein von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder geführtes öffentliches Register. In ihm werden die Liegenschaften landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben. Die Liegenschaften im Sinne des Liegenschaftskatasters sind Flurstücke und Gebäude, während Grundstücke Buchungseinheiten des Grundbuchs sind. Liegenschaften im Sinne der Grundstückswirtschaft sind alle unbeweglichen Sachen (Immobilien).

Ein Flurstück (auch Katastergrundstück, Parzelle) ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer bestimmten Nummer nachgewiesen wird. Die Flurstücke werden Gemarkungen und Fluren untergeordnet. Das Flurstück ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters.

Ein Grundstück ist im Rechtssinne jeder räumlich abgegrenzte Teil einer Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt für sich allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist.

Ein Grundstück kann mehrere Flurstücke haben, aber ein Flurstück kann nur zu einem Grundstück gehören.

Ein Gebäude ist jede selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Wann ein Gebäude im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden muss, regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder.

Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind die Liegenschaftskarte (Katasterkarte, Flurkarte) und das Liegenschaftsbuch.

Funktion des Liegenschaftskatasters

  • Amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung (=> Eigentumskataster)
  • Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung (=> Steuerkataster)
  • Basisfunktion für die Bereiche (z. B. Wirtschaft, Verwaltung, Natur- u. Umweltschutz, Landesplanung usw.)

Fachdienst/Zuordnung
Katasterbehörde
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Postfach 10 01 45 in 16501 Oranienburg,
Liegenschaftskataster

Auskunft
Herr Hanisch (Zi.: 2.02)
Tel.: 03301 601 - 5572
Fax: 03301 601 - 5588
E-Mail: kataster(@)oberhavel.de
Internet: www.oberhavel.de/ind

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