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Ein Verwarngeld wird in der Regel verhängt, wenn ein/e Bürger/in eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer Bestimmung in einer Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist. Die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich als Vorstufe zum Bußgeldverfahren anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarngeld nicht gezahlt wurde und Gründe für eine Verfahrenseinstellung nicht gegeben sind.
Fachdienst/Zuordnung
Ordnungsangelegenheiten