Gemeinde Mühlenbecker Land

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Sportliche Rücksicht während der Fußball-WM

Artikel vom 12.06.2026

Fußballfieber und Rücksichtnahme in Einklang bringen. Das Ordnungsamt erinnert an die geltenden Regeln.

Damit das gemeinsame Mitfiebern und Feiern während der Fußball-WM für alle ein positives Erlebnis bleibt, erinnert das Ordnungsamt an die geltenden Regeln des Zusammenlebens und bittet um Rücksichtnahme.

Einhaltung des Lärmschutzes

Die sportliche Begeisterung entbindet nicht von den geltenden Lärmschutzbestimmungen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist unnötiger Lärm im Freien sowie in Wohngebieten zu vermeiden.

Public-Viewing-Veranstaltungen im privaten Rahmen sowie Feierlichkeiten im Nachgang der Spiele dürfen die Nachtruhe der Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht unzumutbar beeinträchtigen. Laut § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes Brandenburg sind von 22:00 bis 06:00 Uhr alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Verbot von unangemeldetem Feuerwerk

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das unerlaubte Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (wie Raketen, Böllern oder Bengalischen Lichtern) außerhalb von Silvester streng untersagt ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.

Das Zünden von Feuerwerk ist im Mühlenbecker Land ausschließlich nach vorheriger, schriftlicher Ausnahmegenehmigung zulässig. Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig vorab beim Ordnungsamt eingereicht und von diesem genehmigt worden sein.

Das Ordnungsamt appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger und dankt für das Verständnis und die Kooperation, die ein solches Miteinander erfordert.  Die Gemeinde wünscht eine friedliche und sportliche WM-Zeit.