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Achtung: Planmäßige Arbeiten an Gewässern

Artikel vom 14.07.2026

Der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ hat für den Zeitraum vom 03. August 2026 bis zum 26. Februar 2027 planmäßige Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung angekündigt. Diese Maßnahmen sind essenziell, um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sichern und die ökologische Funktion unserer Gewässer langfristig zu erhalten.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) können für diese Arbeiten auch Anliegergrundstücke temporär betreten oder befahren werden. Zudem kann es erforderlich sein, Räumgut kurzzeitig auf den Flächen abzulegen und einzuebnen.

Hinweise für Anlieger und Grundstückseigentümer:

Zufahrt gewähren: Bitte ermöglichen Sie den Beauftragten des Verbandes den notwendigen Zugang zu den Gewässern.

Hindernisse entfernen: Bitte entfernen Sie ortsveränderliche Hindernisse wie Koppelzäune oder Hochsitze aus den Gewässerrandstreifen (5,0 Meter ab Böschungsoberkante).

Anlagen kennzeichnen: Anlagen, die bei den Arbeiten beschädigt werden könnten (z. B. Rohrleitungseinläufe oder Grenzsteine), müssen deutlich mit einem mindestens 1,50 Meter hohen Pfahl gekennzeichnet werden.

Der Wasser- und Bodenverband erinnert zudem daran, dass die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so bewirtschaftet werden müssen, dass die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer nicht beeinträchtigt wird. Die Errichtung baulicher Anlagen oder Bepflanzungen in diesen Bereichen ist grundsätzlich durch die untere Wasserbehörde genehmigungspflichtig.

Für Fragen oder notwendige Abstimmungen bezüglich der Arbeiten steht Ihnen der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ unter der Anschrift Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde, direkt zur Verfügung.