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Für die Errichtung von Wohngebäuden als auch für Anbauten einzelner Wohnräume, Umbauten oder die Nutzungsänderung von Wohngebäuden zu anderen Zwecken wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Ein entsprechender Bauantrag ist durch einen zugelassenen Bauplaner zu erstellen und an die Bauaufsicht des Landkreises Oberhavel zu richten.
Vor Antragstellung bzw. auch schon vor dem Erwerb eines Grundstückes kann bei der Gemeinde erfragt werden, ob das Grundstück in der gewünschten Weise bebaut werden darf, oder ob es Einschränkungen gibt.
Für einige Bereiche gibt es Bebauungspläne, die eine mögliche Bebauung klar regeln, für einen großen Teil des bebauten Gemeindegebietes gilt jedoch das Einfügegebot des §34 Baugesetzbuch, welches Gebäude zulässt, die sich hinsichtlich mehrerer Kriterien in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Gerade hier besteht oft Informations- und Beratungsbedarf für angehende Bauherren.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de\Bauvorhaben. Auskünfte zur Bebaubarkeit konkreter Grundstücke in der Gemeinde Mühlenbecker Land erteilt die Gemeindeverwaltung. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Vorhaben mit Grundstücksangabe und der Darstellung des geplanten Standortes im Lageplan per E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer vorzustellen.
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