Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Rathaus & Verwaltung
Navigation

Baugenehmigung

Seiteninhalt

Baugenehmigung

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf gem. § 54 der Bauordnung des Landes Brandenburg der Baugenehmigung. Baugenehmigungen erteilt der Landkreis Oberhavel, Fachbereich Bauordnung und Kataster als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Unter "Änderung" ist die nicht nur unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Dachgeschossausbau, zu verstehen. Eine "Nutzungsänderung" ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume in Büronutzung, in eine Praxis oder eine gewerbliche Nutzung oder ein Wochenendhaus zum Wohnhaus geändert werden. Auch die Wiedernutzung nach längerer Zeit des Leerstandes muss beantragt werden.

Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauordnungsamt beim Landkreis Oberhavel ggf. unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt. In diesem Verfahren wird die Gemeinde als Träger der Planungshoheit beteiligt, gibt eine planungsrechtliche Stellungnahme ab und erteilt ihr Einvernehmen oder eine Versagung. Die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn sowie einem bauvorlageberechtigten Objektplaner unterschrieben sein. Treten mehrere Personen als Bauherren auf, ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Vertreter zu bestellen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der sechs Jahre begonnen worden und spätestens im Jahr nach Fristablauf fertiggestellt wird.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel unter: www.oberhavel.de/Bauvorhaben

Gebühren
Sie sind abhängig vom Umfang des Bauvorhabens; die Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg (GebGBbg) sowie der Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten (Baugebührenordnung – Bbg)

Weitere Informationen zu den Sprechzeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauordnung und Kataster finden sich auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel unter:

www.oberhavel.de/Bürgerservice/Bauen-und-Wohnen/Bauvorhaben/

Über diesen Link können Sie dann auch bei "Ansprechpartner finden" eine Mail an den Landkreis senden.

Fachdienst/Zuordnung
Landkreis Oberhavel
FB Bauordnung und Kataster
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg
 

Ähnliche Stichwörter
Bauantrag
Bauberatung
Bebaubarkeit