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Zu Fragen rund um die Bebauung von Grundstücken ist die Gemeinde als Träger der Planungshoheit erster Ansprechpartner. Schon vor Erwerb eines Grundstückes kann es sinnvoll sein, sich hier zu erkundigen, ob die gewünschte Bebauung auf dem konkreten Grundstück tatsächlich möglich ist, oder ob es Einschränkungen der Bebaubarkeit gibt. Besonders bei den sogenannten „genehmigungsfreien“ Bauten muss im Vorfeld geprüft werden, ob sie am geplanten Standort tatsächlich ohne jegliche Genehmigung zulässig sind. Der §55 der brandenburgischen Bauordnung listet ab Absatz 2 zwar Vorhaben auf, die keiner Baugenehmigung bedürfen, weist aber im Absatz 1 darauf hin, dass dies nur unter Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften für das jeweilige Einzelvorhaben gilt.
Gerade Carports, Garagen, Nebengebäude und Grundstückseinfriedungen/Zäune werden oft ohne Baugenehmigung in Unkenntnis aller zutreffenden Vorschriften errichtet, was in einigen Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern bis hin zu Rückbauverfügungen führen kann. Besonders im Bereich von Bebauungsplänen kann es erhebliche Beschränkungen geben. Auskunft zur Zulässigkeit und zu den Bedingungen eventuell baugenehmigungsfreier Vorhaben erteilt das Sachgebiet Bauordnung.
Fachdienst/Zuordnung
Bauordnung
Ähnliche Stichwörter
Bebaubarkeit
Baugenehmigung