Gemeinde Mühlenbecker Land

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Aufbruchgenehmigung

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Aufbruchgenehmigung

Genehmigung zum Aufbruch von öffentlichen Flächen (z.B. Wege, Straßen, Grünanlagen, Seitenstreifen) für sämtliche Arten von Baugruben, die zur Herstellung von Hausanschlüssen (Gas, Wasser,Abwasser, Elektro,Telekom usw.) von den auszuführenden Unternehmen formlos zu beantragen ist.

Gebühren
8,00 €

Fachdienst/Zuordnung
Tiefbau