Gemeinde Mühlenbecker Land

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Die Veranstaltung eines Marktes außerhalb der Ladenöffnungszeiten ist gemäß §69 Gewerbeordnung festsetzungspflichtig. Der hierfür erforderliche Antrag ist im Gewerbeamt erhältlich. Er enthält alle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

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