Gemeinde Mühlenbecker Land

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Datenschutz

In der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land sind Fragen des Datenschutzes durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetz Brandenburg etc.) geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen legen Regelungen für den Umgang mit zu schützenden Daten fest. Behördliche Datenschutzbeauftragte:

Nach dem neuen Brandenburgischen Datenschutzgesetz haben alle öffentlichen datenverarbeitenden Stellen jeweils eine Person als behördlichen Datenschutzbeauftragten (beh. DSB) bereit zu stellen.

Der beh. DSB soll dazu beitragen, dass die Behörde den Erfordernissen des Datenschutzes umfassend Rechnung trägt. Er ist überwachend, kontrollierend und empfehlend tätig.

Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde ist er Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes und informiert die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig zu aktuellen Themen.

Gesetze
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG in der Fassung des 2. Änderungsgesetzes vom 21.12.1998, GVB1 Bbg I .243).

Informationen zum Datenschutz gibt es umfassend auf den Seiten der Landesbehörde www.lda.brandenburg.de und über allgemeine Suchbegriffe zum Datenschutz. Die Tätigkeitsberichte und die Dokumente zu Datenschutz und Informationsfreiheit, welche von der Landesbehörde im 2-jährigen Abstand herausgegeben werden, sind sehr umfangreich und informativ.

Fachdienst/Zuordnung
Datenschutzbeauftragte