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Als Denkmal im ursprünglichen Sinn wird ein Monument, eine größere plastische Darstellung oder ein sonstiges Objekt bezeichnet, das zur Erinnerung an eine Person oder ein Ereignis geschaffen wurde. Im heutigen Sprachgebrauch zählen auch Bauwerke und natürliche Objekte mit besonderer Bedeutung zu den Denkmälern. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) ist im Landkreis Oberhavel die Stelle, die für alle Belange des Denkmalschutzes als Aufgabe der öffentlichen Hand zuständig ist. Hierzu gehört u.a. das Führen einer Denkmalliste, in der alle Bauwerke erfasst sind, die den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen. Die Denkmalliste ist öffentlich und kann zu den Dienstzeiten bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden.Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz.
Fachdienst/Zuordnung
Landkreis Oberhavel Bauordnung und Kataster
Untere Denkmalschutzbehörde
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel.: 03301 601 - 3654
Fax :03301 601 - 3610