Gemeinde Mühlenbecker Land

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Einzugsermächtigungen

Zahlungen zugunsten der Gemeinde Mühlenbecker Land werden unter dem Namen des Einzahlers und dem auf dem Bescheid/der Rechnung angegebenen Kassenzeichen vereinnahmt. Dazu gehören: Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuer, Straßenreinigungsgebühren, Beiträge, weitere Abgaben sowie Entgelte, Mieten und Pachten.

Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet worden sein, wird der beauftragte Betrag zur Fälligkeit an die Gemeindekasse überwiesen. Hier bitten wir darauf zu achten, dass bei Änderungen des geforderten Betrages eine Anpassung des Dauerauftrags erfolgt.

Sofern bei überfälligen Forderungen kein Zahlungseingang vorhanden ist, werden im Turnus automatisiert Mahnungen erstellt. In Abhängigkeit der Höhe des angemahnten Betrages werden hierbei Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge erhoben.

Auszahlungen werden nur dann von der Gemeindekasse zentral ausgeführt, wenn eine entsprechende Anordnung des Fachbereiches zur Auszahlung vorliegt. Bei Rückfragen wegen ausstehender Zahlungen bitten wir zunächst um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Die Bankverbindungen der Gemeinde Mühlenbecker Land

Mittelbrandenburgische Sparkasse
Konto 3711 0000 44, IBAN DE34160500003711000044
BLZ    160 500 00, BIC WELADED1PMB

Deutsche Kreditbank
Konto-Nr. siehe unten
BLZ 120 300 00, BIC BYLADEM1001

Giro allgemein
Konto 10 40 99 77
IBAN DE54 1203 0000 0010 4099 77

Gebühren
Konto  10 44 28 04
IBAN DE14 1203 0000 0010 4428 04

Steuern
Konto 10 44 27 96
IBAN DE36 1203 0000 0010 4427 96.

Fachdienst/Zuordnung
Gemeindekasse

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