Gemeinde Mühlenbecker Land

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Essenversorgung

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Essenversorgung

Kita
Gemäß § 3 KitaG erfüllen Kindertagesstätten einen eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Betreuungs-, Bildungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag. Der Träger der Einrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass eine gesunde Ernährung und Versorgung gewährleistet wird.
 

Schule
Gemäß § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) haben die Schulträger dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer an Sonnabenden, an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können. Der Schulträger schafft somit die Rahmenbedingungen für die Essenversorgung in den Grund- und Oberschulen, schreibt die Leistung aus und hat sie auch zu überwachen.

siehe auch Schulspeisung

Fachdienst/Zuordnung
Kita- und Schulangelegenheiten