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Hin und wieder werden Geburtsurkunden für die verschiedensten Angelegenheiten benötigt, beispielsweise für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten. Ohne großen Aufwand kann dann eine Urkunde bestellt werden.
Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.
Eine Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich. Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises und die zu entrichtende Gebühr beizufügen.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
10,00 € für die erste Urkunde
5,00 € jede weitere Urkunde
Die Gebühren für Geburtsurkunden sind bundeseinheitlich geregelt.
Fachdienst/Zuordnung
Standesamt Glienicke/Nordbahn
Standesbeamtin
Frau Ridder
Tel.: 033056 69 - 232
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Personenstandsurkunden