Gemeinde Mühlenbecker Land

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Gefahr ausgehend von Grundstücken

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Gefahr ausgehend von Grundstücken

Bei Gefahr, die von Grundstücken ausgeht, weil diese beispielsweise ungesichert sind, wird um entsprechende Meldung an das Ordnungsamt gebeten, welches in diesem Zusammenhang auch Beschwerden entgegen nimmt.

Fachdienst/Zuordnung
Ordnungsangelegenheiten