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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn:
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Nichtanmeldung eines begonnenen Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Sie haben die Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) ein Gewerbe online über die Internetseite der Gemeinde Mühlenbecker Land (www.eap.brandenburg.de) an-, um- oder abzumelden.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden: www.eap.brandenburg.de
Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Erhöhung der Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreters
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Ordnungsangelegenheiten