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Gewerbeerlaubnis

Für die Erlaubnis zur Ausübung eines Maklergewerbes, Pfandleihers/Pfandvermittlers, Bewachungsgewerbes, Versteigerungsgewerbes, für die Aufstellung von Spielautomaten und für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder den Betrieb einer Spielhalle, das Schaustellen von Personen sowie die Marktfestsetzung ist ein formeller schriftlicher Antrag zu stellen. Die Entscheidung über die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft gebührenpflichtig.

Benötigte Unterlagen

Für alle Anträge ist die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendig. Beide Auskünfte sind beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Des Weiteren ist eine Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt vorzulegen. Spez

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