Gemeinde Mühlenbecker Land

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Ausschankgenehmigung

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Ausschankgenehmigung

Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz. Danach besteht für das Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes eine Anzeigenpflicht. Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus Anlass einer Veranstaltung muss zwei Wochen vor Beginn mit dem Formular schriftlich angezeigt werden. Eine Gewerbemeldung ist erforderlich, wenn aus besonderem Anlass vorübergehend

  • der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder
  • der Ausschank von alkoholfreien Getränken und/oder
  • das Verabreichen von Speisen erfolgen soll. Die schriftliche Anzeige ist zu erstatten bei der Gemeindeverwaltung, Gewerbeamt. Eine Anzeige ist nicht erforderlich für
  • Gewerbetreibende, die eine gültige Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte besitzen,
  • Gewerbetreibende, die im Besitz einer gültigen, vor dem 07.10.2008 erteilten  Gaststättenerlaubnis sind,
  • Gewerbetreibenden, die nach dem 07.10.2008 einen Gaststättenbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke angezeigt haben.

Hinweis: Der vorübergehende Gaststättenbetrieb kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig bei der Gewerbestelle erstattet wurde bzw. wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Wahrung des Gesundheitsschutzes erforderlich ist.

Gebühren
25,00 € für den Empfang der Gagev (Tarifstelle 2.4.1 Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft vom 12. Dezember 2001, GVBl. II S. 642 in der z. Zt. gültigen Fassung).
Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung

Fachdienst/Zuordnung
Ordnungsangelegenheiten

Formulare
GAGEV