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Das Gewerbezentralregister (GZR) ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Das GZR wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland geführt und gespeichert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen u.ä., Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens, Bußgeldentscheidungen (ab 200,00 €) im Zusammenhang mit begangenen Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich der Gewerbeausübung sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.
Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich vom Bundesamt der Justiz in Bonn ausgestellt.
Ihren schriftlichen formlosen Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nimmt bei natürlichen Personen das Einwohnermeldeamt, bei juristischen Personen das Gewerbeamt entgegen.
Gebühren
13,00 €
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt