Gemeinde Mühlenbecker Land

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Hausnummer

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Hausnummer

Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten mit einer dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummerierung dient einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes. Sollte ein Grundstück noch keine amtliche Hausnummer haben, kann ein formloser, schriftlicher Antrag auf Erteilung einer amtlichen Hausnummer unter Angabe der Grundstücksdaten bei der Gemeinde gestellt werden. Bei Grundstücksteilungen ist eine Lageplankopie mit Kennzeichnung des neuen Grundstücksteiles beizufügen.

Eigentümer, dingliche Berechtigte und andere Nutzer sind verpflichtet, ihre Grundstücke mit der zugeteilten Nummer- auch bei Änderungen – zu versehen und das Schild ständig im lesbaren Zustand zu erhalten.

Die Hausnummern sind unmittelbar neben dem Haupteingang gut sichtbar anzubringen. Liegt der Hauseingang nicht an der Straßenseite, so sind sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang nächstliegenden Hausecke, anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Hauptgebäude zur Straße hin verdeckt und das Hausnummernschild nicht erkennen lässt, so ist das Schild an der Einfriedung neben der Eingangstür zu befestigen.

Unbebaute eingefriedete Grundstücke sind ebenfalls mit einer Hausnummer zu versehen, sofern eine zugeteilt ist. Diese ist gut sichtbar an der Einzäunung unmittelbar neben der Eingangstür anzubringen.

Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letztlich im Interesse des Hauseigentümers selbst - insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.

Gebühren
Gebühr nach Verwaltungsgebührensatzung

Fachdienst/Zuordnung

  • Bauordnung
  • Bauleitplanung