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Mit der Umstellung des Buchungsverfahrens von der Kameralistik auf die Doppik zum 01.01.2011 muss zum Jahresende ein Jahresabschluss erstellt werden. Bestandteile des Jahresabschlusses sind u.a. die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht. Durch den Jahresabschluss können mögliche Risiken vergangener und Potentiale zukünftiger Entwicklungen der Kommune analysiert werden.
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Finanzverwaltung