Beantragung eines Kinderreisepasses für Kinder bis maximal zum 12. Lebensjahr (Gültigkeit: 1 Jahr); Antragsteller sind die Erziehungsberechtigten
Besonderheiten
- das Kind muss bei der Antragstellung zum Kinderreisepass mit anwesend sein,
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben, die Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben,
- den Antrag müssen die Sorgeberechtigten, Mutter und Vater oder der Vormund stellen,
- bei Scheidung der Ehe wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt,
- bei Bestehen einer Vormundschaft wird die Bestallungsurkunde benötigt,
- nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist bei Bedarf bereits ein Reisepass oder Personalausweis zu beantragen
Benötigte Unterlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder
- der alte Kinderausweis des Kindes
- 1 biometrisches Passbild des Kindes in der Größe 45x35mm (Frontalaufnahme)
- Ggf. Vollmacht eines weiteren Erziehungsberechtigten
Gebühren
13,00 €
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt