Gemeinde Mühlenbecker Land

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Kinderreisepass

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Kinderreisepass

Beantragung eines Kinderreisepasses für Kinder bis maximal zum 12. Lebensjahr (Gültigkeit: 1 Jahr); Antragsteller sind die Erziehungsberechtigten

Besonderheiten

  • das Kind muss bei der Antragstellung zum Kinderreisepass mit anwesend sein,
  • ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben, die Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben,
  • den Antrag müssen die Sorgeberechtigten, Mutter und Vater oder der Vormund stellen,
  • bei Scheidung der Ehe wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt,
  • bei Bestehen einer Vormundschaft wird die Bestallungsurkunde benötigt,
  • nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist bei Bedarf bereits ein Reisepass oder Personalausweis zu beantragen

Benötigte Unterlagen

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder
  • der alte Kinderausweis des Kindes
  • 1 biometrisches Passbild des Kindes in der Größe 45x35mm (Frontalaufnahme)
  • Ggf. Vollmacht eines weiteren Erziehungsberechtigten

Gebühren
13,00 €

Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt