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Kinderreisepass

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Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft, er kann seitdem nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Für Auslandsreisen benötigen Kinder nun entweder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) oder einen biometrischen Reisepass, der für alle Reisen außerhalb der EU vorgeschrieben ist.