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Gemäß Änderung des Kitagesetzes zum 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung/frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle.
Diese Neuerungen wurden durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) eingeführt.
Die tägliche Betreuungszeit hängt von den nachzuweisenden Arbeitszeiten der Eltern ab. Wie in der Kita-Satzung der Gemeinde Mühlenbecker Land festgelegt, sind die Betreuungsgebühren für einen Tagespflegeplatz genau so zu ermitteln wie für einen Kita-Platz. Sie sind einkommensabhängig und werden gestaffelt nach dem zeitlichen Betreuungsumfang. Außerdem bewirken weitere im Haushalt lebende Kinder eine Senkung der Elternbeiträge.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land schließt nur Tagespflegeverträge mit Tagesmüttern bzw. -vätern, die über eine Pflegeerlaubnis verfügen, die auf Antragstellung bei Vorliegen aller Voraussetzungen vom Jugendamt des Landkreises erteilt wird.
Die Liste der Tagesmütter und -väter finden sie hier
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie hier.
Satzungen
Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Kita-Beitragssatzung
Formulare
Antrag auf Betreuung und Feststellung des Betreuungsbedarfes Ihres Kindes
Bestätigung des Arbeitgebers, Aus- oder Fortbildungsträgers
Attest zur Aufnahme in Kindertagesstätten
Kündigung des Kita-/ Hort-/ Tagespflegeplatz-Vertrages
Erklärung zum Einkommen
Fachdienst/Zuordnung
Kita - und Schulangelegenheiten