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Jeder Bürger, der in der Gemeinde Mühlenbecker Land gemeldet ist, kann persönlich über Daten, die zu seiner Person im Melderegister gespeichert sind, Auskunft erhalten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Bei der Erteilung einer Auskunft zu einer anderen Person wird unterschieden in einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz oder erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz.
Bei jeder Melderegisterauskunft ist es zwingend notwendig den Zweck der Anfrage anzugeben. Des Weiteren ob die Auskunft gewerblich genutzt wird, zum Adresshandel oder zur direkten Werbung. § 44 Abs. 4 Bundesmeldegesetz
Einfache Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Kann nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden und der Betroffene wird bei Erteilung der Auskunft an eine Privatperson durch das Einwohnermeldeamt informiert.
Zusätzliche Auskünfte zur einfachen Melderegisterauskunft
Auskünfte an andere werden nur auf schriftliche Anfrage und nur nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Gebühren
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt