Gemeinde Mühlenbecker Land

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Melderegisterauskunft an Parteien

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Melderegisterauskunft an Parteien

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über die Daten von Gruppen von Wahlberechtigten aus dem Melderegister erteilen, wenn sie im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen stehen (ab 6 Monaten vor den Wahlen).

Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat mit dem Auskunftsersuchen eine schriftliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Er hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

Die Betroffenen haben ein Widerspruchsrecht, d.h. sie haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde schriftlich zu stellen bzw. zu erheben. Sie erhalten auf Grund Ihres Antrages einen entsprechenden Bescheid.

Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt