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Die Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt gemeindeeigne Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Der Pachtzins ist abhängig von dem betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
Verpachtet werden in der Gemeinde Mühlenbecker Land Flächen für
Fachdienst/Zuordnung
Liegenschaften
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