Gemeinde Mühlenbecker Land

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Rechtsverordnungen

Das Ortsrecht regelt die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und umfasst wichtige Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner nachhaltig berühren.

Das Ortsrecht (Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften), erlassen durch die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung, ist Instrument der Gemeinde im Rahmen ihrer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Wohl aller Einwohner und im Rahmen der Gesetze.

Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 3) kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung kann sie Satzungen nur erlassen, wenn dies in einem Gesetz vorgesehen ist.

Sie finden die Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften der Gemeinde Mühlenbecker Land unter Ortsrecht/Satzungen, im Amtsblatt oder bei neuen Bekanntmachungen in den Schaukästen der Gemeinde (siehe amtliche Bekanntmachungen).

Fachdienst/Zuordnung
Kommunale Angelegenheiten