Gemeinde Mühlenbecker Land

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Rundfunkgebühren

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Rundfunkgebühren

Anträge auf Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen hinsichtlich der GEZ sind im Bürgerbüro erhältlich.

In bestimmten Fällen sind Personen berechtigt sich von der Entrichtung von Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) befreien zu lassen.

Anträge auf GEZ-Befreiung sind ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich; dazu werden die erforderlichen Nachweise kopiert und im  Einwohnermeldeamt kostenfrei beglaubigt; anschließend schickt der Bürger seinen Antrag direkt an die GEZ Köln und bekommt von dort den entsprechenden Bescheid.

Anspruch auf eine GEZ-Befreiung haben Empfänger von

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II
  • Asylbewerberleistungen
  • BaföG
  • RF-Merkzeichen
  • Pflegegeld
  • Pflegezulagen

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Oberhavel bzw. der entsprechenden Behörde.

Fachdienst/Zuordnung
Bürgerbüro

Formulare
Antrag auf Befreiuung/Ermäßigung