Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Rathaus & Verwaltung
Navigation

Uebermittlungssperre

Seiteninhalt

Uebermittlungssperre

Jeder wahlberechtigte Bürger der Gemeinde Mühlenbecker Land hat gemäß § 33 (6) des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg das Recht, der Weitergabe seiner Daten an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen, Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen sowie den für Gratulationen anlässlich von Jubiläen zuständigen Stellen der Gemeinden und Adressbuchverlagen zu widersprechen.

Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt