Gemeinde Mühlenbecker Land

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Vollstreckung

Vollstreckung

Dem Bereich Vollstreckung der Gemeinde Mühlenbecker Land obliegt die zwangsweise Beitreibung öffentlich- rechtlicher Forderungen der Gemeinde. Ebenso gehört die Vollstreckung der öffentlich- rechtlichen Forderungen anderer Behörden im Wege der Amtshilfe zu den Aufgaben der Vollstreckungsbehörde. Bevor eine Forderung der Vollstreckung übergeben wird, erfolgt zunächst eine Mahnung durch die Gemeindekasse.
Ist die Mahnung erfolglos, wird die Zwangsvollstreckung durch eine Vollstreckungsankündigung eingeleitet.
Es besteht dann die Pflicht des Bürgers, sich umgehend mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung zu setzen bzw. die Zahlung auf das angegebene Konto vorzunehmen, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Pfändungen in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, zu vermeiden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Forderungen durch unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort durchzusetzen.
Sollte die Zahlung der Forderung in einer Summe eine erhebliche Härte für den Bürger darstellen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Ratenzahlung gewährt werden. Auf jeden Fall sollte der Kontakt zur Vollstreckung gesucht werden, um so eine Lösung für das Problem zu finden. 

Fachdienst/Zuordnung
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