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Annahme der Einnahmen, Überwachung der Zahlungseingänge, Leistung der Ausgaben.
Zahlungen zugunsten der Gemeinde Mühlenbecker Land werden unter dem Namen des Einzahlers (ab dem 01.01.2014 SEPA-Lastschriftmandat) und dem auf dem Bescheid/der Rechnung angegebenen Kassenzeichen vereinnahmt: Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, weitere Gebühren und Beiträge, Abgaben sowie Entgelte, Mieten und Pachten.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung (ab dem 01.01.2014 eines SEPA-Lastschriftmandats) werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet worden sein, wird der beauftragte Betrag zur Fälligkeit an die Gemeindekasse überwiesen. Hier bitten wir darauf zu achten, dass bei Änderungen des geforderten Betrages eine Anpassung des Dauerauftrags erfolgt.
Sofern bei überfälligen Forderungen kein Zahlungseingang vorhanden ist, werden im Turnus automatisierte Mahnungen erstellt. In Abhängigkeit der Höhe des angemahnten Betrages werden hierbei Mahngebühren (gem. § 2 Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg) und Säumniszuschläge (gem. § 240 Abgabenordnung) erhoben.
Auszahlungen werden nur dann von der Gemeindekasse zentral ausgeführt, wenn eine entsprechende Anordnung des Fachamtes zur Auszahlung vorliegt. Bei Rückfragen wegen ausstehender Zahlungen bitten wir zunächst um Kontaktaufnahme mit dem Fachamt.
Die Bankverbindungen der Gemeinde Mühlenbecker lautet:
Deutsche Kreditbank
BIC BYLADEM1001
Giro allgemein
IBAN DE54 1203 0000 0010 4099 77
Gebühren
IBAN DE14 1203 0000 0010 4428 04
Steuern
IBAN DE36 1203 0000 0010 4427 96
Fachdienst/Zuordnung
Gemeindekasse