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Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Beitreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend: Zwangsvollstreckung ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.
Fachdienst/Zuordnung
Vollstreckung
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