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Erstmalig mit dem 16. Lebensjahr sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu beantragen. Ansonsten rechtzeitig (ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit). Personalausweise, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt werden, sind 6 Jahre gültig. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Personalausweis 10 Jahre gültig. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Bei Beantragung eines Personalausweises gibt es seit dem 01.11.2010 den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat. Die herkömmliche Anwendung der bisherigen Personalausweise wurde um elektronische Funktionen ergänzt. Die Daten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Online-Shopping, -Banking oder -Kauf von Tickets. Weiterhin eröffnet der neue Ausweis die Möglichkeit zur elektronischen Signatur und wie beim Reisepass wird das biometrische Lichtbild digital auf dem Chip gespeichert, das der hoheitlichen Kontrolle an Grenzen und im Inland zur Identitätsfeststellung dient. Mit der freiwilligen Hinterlegung zweier Fingerabdrücke kann die Ausweiskarte, ähnlich wie der elektronische Reisepass, als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.
Die „alten" Personalausweise behalten bis zum regulären Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!
Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
22,80 € vor Vollendung des 24. Lebensjahres
37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Wartezeit beträgt 2-3 Wochen
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt
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