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Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift/Handzeichen unter einer schriftlichen Erklärung (Urkunde) echt ist und die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat.
Unterschieden wird zwischen öffentlicher (durch einen Notar) und amtlicher Beglaubigung.
Amtlich beglaubigt werden Schriftstücke, die jeweils zur Vorlage bei der Behörde gültig sind, die im Beglaubigungsvermerk genannt wird.
Unterschieden von der amtlichen Beglaubigung wird die beglaubigte Kopie. Diese bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Eine beglaubigte Kopie bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit der Vorlage.
Beglaubigungen von Schriftstückkopien im Zusammenhang mit Renten-, Sozialversicherungs- und Arbeitslosengeldangelegenheiten erhalten Sie auch im Einwohnermeldeamt.
Benötigte Unterlagen
Originale und Kopien bei Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen
Personalausweis oder Reisepass bei Beglaubigungen von Unterschriften
Gebühren
Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen - 3,00 €
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen - 2,00 €
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt
Zuständige Standesbeamtin
Frau Ridder
Tel.: 033056 69232
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Geburtsurkunde