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Die Ehe wird gemäß BGB nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Sie müssen die Eheschließung bei dem für den Wohnort zuständigen Standesamt anmelden. Die Anmeldung gilt 6 Monate.
Die Eheschließungen können in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Standesamt Glienicke und seit Juni 2013 im Trauzimmer des Rathauses Mühlenbeck vollzogen werden.
Die Eheschließung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Um den "Wunschtermin" zu erhalten, ist es zweckmäßig, möglichst frühzeitig im Standesamt vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
1. Eheschließung an Sprechtagen einschließlich Urkunden
wenn beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind: 80,00 €
wenn ein Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist: 120,00€
2. Eheschließung an Nichtsprechtagen
Fachdienst/Zuordnung
Standesamt Glienicke/Nordbahn
Mitarbeiter
Frau Ridder
Tel.: 033056 69 - 232
Ähnliche Stichwörter
Nachbeurkundung einer Ehe
Ehefähigkeitszeugnis