Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Rathaus & Verwaltung
Navigation

Ehefähigkeitszeugnis

Seiteninhalt

Ehefähigkeitszeugnis

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Die Notwendigkeit eines derartigen Zeugnisses hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung sowie auch zur Eheschließung selbst)
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Geburtenbuch
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde zu

Gebühren

  • deutsch/deutsche Ehe: 50,00 €
  • Ehe mit ausländischer Beteiligung: 90,00

Fachdienst/Zuordnung
Standesamt Glienicke/Nordbahn

Mitarbeiter
Frau Ridder
Tel.: 033056 69 - 232

Ähnliche Stichwörter
Ehe