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Die Ehe wird gemäß BGB nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Sie müssen die Eheschließung bei dem für den Wohnort zuständigen Standesamt anmelden. Die Anmeldung gilt 6 Monate.
Die Eheschließungen können in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Standesamt Glienicke und seit Juni 2013 im Trauzimmer des Rathauses Mühlenbeck vollzogen werden.
Die Eheschließung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Um den "Wunschtermin" zu erhalten, ist es zweckmäßig, möglichst frühzeitig im Standesamt vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
1. Eheschließung an Sprechtagen einschließlich Urkunden
wenn beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind: 80,00 €
wenn ein Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist: 120,00€
2. Eheschließung an Nichtsprechtagen
Anerkennung von Eheschließungen im Ausland
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Die Ehe muss jedoch dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat üblich ist. Sie sollten sich daher frühzeitig informieren, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erhalten Sie z.B. bei den Deutschen Konsulaten im jeweiligen Ausland, bei den Auslandvertretungen der betreffenden Staaten in der Bundesrepublik oder beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.
Benötigte Unterlagen
Fachdienst/Zuordnung
Standesamt Glienicke/Nordbahn
Mitarbeiterin
Frau Beese
Tel.: 033056 69 - 232
Fachdienst/Zuordnung
Standesamt Glienicke/Nordbahn
https://www.glienicke.eu/startseite/
Mitarbeiter
Frau Ridder
Tel.: 033056 69 - 232
Ähnliche Stichwörter
Nachbeurkundung einer Ehe
Ehefähigkeitszeugnis